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Eine Schwangerschaft gegenüber seinem Chef oder seiner Chefin zu kommunizieren, erfordert Fingerspitzengefühl und richtiges Timing.
Zwar sind beim Vorstellungsgespräch Fragen nach einer Schwangerschaft nicht zulässig – gestellt werden sie trotzdem. Wer die Auskunft verweigert, macht sich verdächtig. Auch verheimlichen bringt meist wenig, denn der Kündigungsschutz für schwangere Frauen gilt erst nach der Probezeit. – Meist werden solche Frauen unter einem Vorwand oder ohne genaue Begründung der Kündigung möglichst rasch wieder auf die Strasse gestellt, bilanziert Nicolette van der Stroom, Präsidentin des Vereins Weiterbildungen für den Arbeitsmarkt. Ob eine Frau eine Schwangerschaft kommunizieren soll, hängt letztlich von der Stelle und vom Unternehmen ab. Auf jeden Fall müssen sich schwangere Frauen ihre Antwort vor dem Vorstellungsgespräch schlüssig überlegen. Mit speziellen Fragen ist auch beim Wiedereinstieg nach der Familienpause zu rechnen. Hier lautet die Standardfrage: "Was machen Sie, wenn Ihre Kinder krank sind?" Zur Gesprächsvorbereitung gehört es dementsprechend, eine zuverlässige Kinderbetreuung zu organisieren.
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Die denkbar schlechteste Antwort im Vorstellungsgespräch
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Ordnung ist das halbe Leben – die andere Hälfte Planung! Dies sollten auch Sie bei Ihrer Bewerbung beherzigen.